Urteil: Bundeswehr muss Soldatin künstliche Befruchtung zahlen

Die Bundeswehr muss die Kosten für eine künstliche Befruchtung einer Soldatin übernehmen.

Mannheim (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg hervor, das am Freitag veröffentlicht wurde. Damit haben die Richter in Mannheim die Berufung der Bundesrepublik gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen abgewiesen. Das Gericht kam zu den Entschluss, dass die truppenärztliche Versorgung Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherren sei.

Dieser soll den Lebensunterhalt von Soldaten auch bei einer finanziellen Belastung durch eine Erkrankung sicherstellen. Dabei sei es nicht relevant, ob eine Erkrankung die Wehrdienstfähigkeit eines Soldaten beeinträchtigt oder nicht, heißt es in dem Urteil. Eine künstliche Befruchtung ist eine medizinische Leistung, die bei einer Krankheitsbehandlung erforderlich sei.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.09.2012

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