Urteil: Kinder müssen auch bei Zerwürfnis für Pflege der Eltern zahlen

Erwachsene Kinder müssen auch dann für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie über Jahre hinweg keinen Kontakt mehr zueinander hatten.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die Stadt Bremen hatte von einem Mann die Zahlung von 9.000 Euro für die Unterbringung seines Vaters in einem Heim verlangt. Dies lehnte der Mann ab, da der Vater den Kontakt zu seinem Sohn bereits vor Jahrzehnten abbrach und ihn später bis auf den Pflichtteil enterbte.

Zwar stelle der Kontaktabbruch durch den Vater eine Verfehlung dar, wie der BGH mitteilte. Er führe aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Vaters als schwere Verfehlung erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts. "Zwar mag der Vater durch sein Verhalten das familiäre Band zu seinem volljährigen Sohn aufgekündigt haben. Andererseits hat er sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert. Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt", teilte das Gericht weiter mit. Die Errichtung eines Testaments selbst stelle keine Verfehlung dar, da der Vater lediglich von seinem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch gemacht habe.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.02.2014

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