Urteil: Luftverkehrssteuer mit Grundgesetz vereinbar

Die Luftverkehrssteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Mittwoch, dass die Abgabe nicht gegen Grundrechte von Passagieren oder Airlines verstößt. Geklagt hatte das Land Rheinland-Pfalz, das die Abgabe für ungerecht ausgestaltet hält. Zudem sei der Bund nicht zuständig gewesen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Ticketsteuer im Jahr 2011 eingeführt. Sie wird auf alle in Deutschland startenden gewerblichen Passagierflüge erhoben, unabhängig davon, ob der Flug von einem deutschen oder einem ausländischen Unternehmen angeboten wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.11.2014

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