Urteil: Russland muss Tschetschenen entschädigen

Russland muss Angehörige von Tschetschenen, die zwischen 2001 und 2006 verschwunden sind, entschädigen.

Straßburg (dts Nachrichtenagentur) - Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Geklagt hatten insgesamt 43 Angehörige von Menschen, die von Sicherheitskräften verhaftet worden sein sollen und danach verschwanden. Sie werfen Russland vor, keine angemessene Untersuchung der Vorfälle durchgeführt zu haben.

Zudem hätten die Behörden sie unwürdig behandelt. Das Gericht verurteilte Russland zu Entschädigungszahlungen von insgesamt mehr als einer Million Euro.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.09.2014

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