Urteil: Zwanziger darf Katar "Krebsgeschwür des Fußballs" nennen

Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger darf den künftigen WM-Gastgeber Katar weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen.

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Die 6. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts wies die Unterlassungsklage des katarischen Fußball-Verbandes QFA am Dienstag ab. Die Aussage sei durch die im Grundgesetz gewährte allgemeine Meinungsfreiheit gerechtfertigt, hieß es zur Begründung des Urteils. Zwanziger habe die Aussage in Wahrnehmung des berechtigten Interesses getätigt, die öffentliche Debatte über die Vergabe der Fußball- WM nach Katar anzuregen und die Vergabeentscheidung zu kritisieren.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Der ehemalige DFB-Präsident hatte in einem Interview mit dem "Hessischen Rundfunk" vom 2. Juni 2015 erklärt: "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.04.2016

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