Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte Grundstücksbesitzern Rückzahlungen bringen

Grundstückskäufer in ganz Deutschland können auf Rückzahlungen in erheblicher Höhe hoffen.

Leipzig (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach wurden möglicherweise hunderttausenden Bürgern unzulässig hohe Kosten für die Grundstückserschließung in Rechnung gestellt. Im konkreten Fall hatten die Stadtverwaltung von Bietigheim-Bissingen (Baden-Württemberg) eine private Tochtergesellschaft gegründet, die die Erschließung offiziell durchführte.

Denn private Unternehmen dürfen bei der Grundstückserschließung einen weitaus höheren Anteil an die Grundstückskäufer weitergeben als Städte und Gemeinden - und sie dürfen dabei auch Posten geltend machen, für die die Kommune zur Gänze selbst aufkommen müsste. Solche Konstruktionen gibt es auch bei unzähligen anderen Kommunen - und genau die wurden nun vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Ein privates Unternehmen vorzuschieben, das in Wahrheit aber der Kommune gehöre, und so den Großteil der Erschließungskosten auf die Grundstückskäufer abzuwälzen, sei unzulässig, entschied das Gericht.

Konstruktionen wie die in Bietigheim-Bissingen könnten nicht als "Dritte" im Sinne einer privaten Gesellschaft agieren - folglich wären alle Rechnungen, die diese Gesellschaften den Bürgern geschickt hätten, nichtig. (Az BVerwgG 9 C 8.09) "Dieses Urteil ermöglicht Bürgern in ganz Deutschland, zu Unrecht bezahlte Beiträge zurück zu fordern", sagt Rechtsanwalt Sönke Anders von der Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner, die die Kläger vertreten hat. Er geht davon aus, dass betroffene Grundstückskäufer für zehn Jahre rückwirkend ihre Ansprüche geltend werden machen können. Auch die Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtshofs in Leipzig stellt Rückzahlungen in Aussicht: "Die Verträge wurde für nichtig erklärt. Da gibt es normalerweise gar keine Verjährungsfristen." Details zu den Rückzahlungsmodalitäten würden wohl in der schriftlichen Urteilsbegründung erläutert, die in sechs bis acht Wochen vorliegen werde. Allerdings werden durch das Urteil die Erschließungsgebühren nicht erlassen, sondern nur gemindert, sagt Anwalt Anders: Denn nach der Rückzahlung der unzulässig erhobenen Gebühren hat die Gemeinde wiederum die Möglichkeit, die Kosten in der normalen, für Kommunen zulässigen Höhe in Rechnung zu stellen.

"Die finanzielle Belastung wird sich im Schnitt um etwa 20 Prozent verringern", sagt Anders. Für Deutschlands Gemeinden könnte das empfindliche finanzielle Einbußen bedeuten. Wie viele Kommunen über ihre Tochtergesellschaften überhöhte Gebühren verrechnen, konnte der Städte- und Gemeindebund am Mittwoch nicht sagen. Sollten die Rückzahlungsansprüche der Bürger aber so umfassend sein, wie es sich derzeit abzeichne, wäre dies "eine ganz erhebliche Belastung" für die betroffenen Kommunen, hieß es.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.12.2010

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