Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss wegen Besitzes von Kinderpornografie ist rechtskräftig.
Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag mit. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details. Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.08.2010 Zur Startseite