Urteil stärkt Rechte von Vätern zugunsten des Kindeswohls

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt zukünftig die Rechte nichtverheirateter Väter zugunsten des Kindeswohls.

Der Kläger fordert nun die Umsetzung des Sorgerechts in die Praxis. "Das eine sind Gesetze, das andere, wie man sie auslegt. Viele Jugendämter sind ja noch immer dominiert von Frauen", sagte Horst Zaunegger aus Pulheim, der seit acht Jahren vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht seiner 15-jährigen Tochter kämpft, im Gespräch mit der "Neue Ruhr/Rhein Zeitung" (Mittwochausgabe).

"Man muss sich nun Gedanken machen, wie man die Eltern zusammenbringt. Bei den Machtverhältnissen, wie sie bisher waren, musste sich der Stärkere, also die Mutter, ja nicht mit an den Tisch setzen. Wenn die Eltern erkennen, dass sie ihr Leben lang Verantwortung tragen müssen, profitieren davon auch die Kinder."

Die bisherige Regelung bezeichnete Zaunegger als "himmelschreiend und einer Demokratie unwürdig", die Entscheidung der Richter in Karlsruhe sei deswegen ein großer Schritt. "Es bleibt aber ein kleiner Wermutstropfen. Es gibt noch immer Gruppen von Vätern, die keinen selbstverständlichen Zugang zur Ausübung der gemeinsamen Sorge haben. Elternrecht ist Grundrecht." Im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befunden, dass das deutsche Gesetz gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag ein Urteil zugunsten lediger Väter gefällt und deren Anspruch auf Sorgerecht gestärkt.

Der Antrag eines Vaters auf gemeinsames Sorgerecht, das die Mutter ablehnte, war zuvor vom Amtsgericht Bad Oeynhausen und dem Oberlandesgericht Hamm verweigert worden. Der Mann hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.08.2010

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