Völkerrechtler: Ausländische Beobachter zum NSU-Prozess zulassen

Das Oberlandesgericht München hätte Plätze für türkische und griechische Medien im Prozess gegen Beate Z. und mutmaßliche Unterstützer der NSU-Morde reservieren müssen, schreibt der Dresdner Völkerrechtler Ulrich Fastenrath in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitagausgabe).

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Öffentlichkeitsgrundsatz für gerichtliche Verfahren sei eine Errungenschaft der Aufklärung. Es müsse nicht nur im deutschen Rahmen öffentlich sichtbar gemacht werden, dass es in diesem Verfahren nach Recht und Gesetz zugehe. "Schließlich hat das Vertrauen in Justiz und Sicherheitsbehörden unter den gravierenden Ermittlungsfehlern erheblich gelitten, auch in den Heimatländern der Mitbürger mit ausländischen Wurzeln."

Angesichts möglicher Tatmotive und der Herkunft der Mordopfer sollten auch offizielle Vertreter der Türkei und Griechenlands das Verfahren beobachten können, schreibt Fastenrath in der Zeitung: "Deutschland hat den Konsuln und Diplomaten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben jede Erleichterung zu gewähren." Fastenrath äußert in seinem Gastbeitrag auch Zweifel daran, dass das Oberlandesgericht mit seinem Auswahlverfahren die Chancengleichheit aller Medienvertreter gewahrt hat.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.04.2013

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