Verbraucherschützer: Handel soll giftbelastete Waren stärker kontrollieren

Der Handel soll sicherstellen, dass keine dioxinbelasteten Waren mehr in den Supermärkten angeboten werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), Gerd Billen, gegenüber den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Freitagausgaben). Bislang liegt die Kontrolle der Lebensmittelbetriebe bei den Bundesländern. Dies hält Billen für überholt.

Die Standards der Kontrollen müssten bundesweit einheitlich geregelt werden. Billen sprach sich zudem für eine stärkere Informationspflicht der Behörden gegenüber der Öffentlichkeit aus: "Ich will am Wochenende wieder sicher einkaufen können". Die Kunden würden nicht beim Futtermittelhersteller einkaufen, sondern bei den Lebensmittelhändlern.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hält die aktuellen Regelungen dagegen für ausreichend. "Die rechtlichen Grundlagen ermöglichen es den Ländern, die klare und schnelle Nennung der verantwortlichen Firmen sowie der betroffenen Firmen und Chargen", stellt die CSU-Politikerin fest. Verbraucher sollen auch erfahren, wenn ihr Händler dioxinbelastete Eier verkauft hat.

Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben mittlerweile erste Eierlieferungen veröffentlicht, die durch das Gift nicht mehr verkaufsfähig sind. Unterdessen gibt es widersprüchliche Angaben darüber, wann die Kontrollbehörden über die Dioxinfunde im Tierfutter informiert wurden. Niedersachsen als zuvorderst betroffenes Land, behauptet, dass die Ämter erst am 23. Dezember darüber vom Hersteller informiert wurden.

Nach Angaben des Deutschen Verbands Tiernahrung (DVT) wussten die Behörden dagegen schon Anfang Dezember Bescheid. In das nationale Warnsystem für Lebensmittel wurden die Dioxinfunde erst am 28. Dezember eingestellt. "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Informationen bewusst erst nach Weihnachten veröffentlicht wurden", kritisiert Billen die Informationspolitik der Niedersachsen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.01.2011

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