Verbraucherschützer fordern Schnellwarnsystem für Verbrauchertäuschung

Der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Gerd Billen, hat als Konsequenz aus dem Pferdefleisch-Skandal ein Schnellwarnsystem für Verbrauchertäuschung gefordert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die bisherigen Vorschläge der EU-Kommission seien lediglich eine kurzfristige Maßnahme, die es den Behörden ermögliche, Fakten für ein Gesamtbild der Situation zusammenzutragen. "Dann muss die EU auch langfristig die Weichen stellen, um die Lebensmittelüberwachung in Europa zu verbessern", sagte Billen "Handelsblatt-Online". Es dürfe nicht nur dann "beherzt" gehandelt werden, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten seien.

Auch Täuschungen verstießen gegen geltendes Recht und müssten von der Lebensmittelüberwachung "energisch" verfolgt werden, sagte Billen weiter. Dazu gehöre auch, dass Informationen über Täuschungen über "Schnellwarnsysteme" zügig verbreitet werden. "National und in anderen europäischen Mitgliedsstatten wäre es sinnvoll, eine Plattform für Täuschungen analog zur Seite www.Lebensmittelwarnungen.de aufzubauen", schlug Billen vor.

"So könnten sich die nationalen Überwachungsbehörden schneller über Täuschungsdelikte informieren, und die Öffentlichkeit hätte auch den zügigen Zugang zu diesen Daten im Falle eines Skandals." Die Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn forderte eine "lückenlose" Aufklärung des Skandals, insbesondere was die Frage der Gesundheitsgefährdung betrifft. Zugleich rief sie die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) zum Handeln auf.

"Ministerin Aigner darf sich nicht hinter der EU und den Ländern verstecken", sagte Höhn "Handelsblatt-Online". "Wir brauchen eine bessere Rückverfolgbarkeit von Zutaten in Fertiggerichten über entsprechende Regelungen im Lebens- und Futtermittelrecht." Zudem müssten die Behörden die Kompetenz erhalten, die Öffentlichkeit über die betroffenen Produkte zu informieren - auch wenn keine Gesundheitsgefährdung vorliege.

"Beides kann und muss die Bundesregierung regeln, um Täuschungen solchen Ausmaßes künftig zu erschweren", betonte Höhn. Darüber hinaus müsse auch geklärt werden, "warum die Falschdeklaration in Deutschland erst jetzt bekannt wurde und ob eventuell Unternehmen auffällige Ergebnisse bei den Eigenkontrollen nicht an die Behörden gemeldet haben".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.02.2013

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