Verbraucherzentrale NRW prüft Klagen wegen Volumengrenzen

Die Verbraucherzentrale NRW will nach dem heute von ihr erwirkten Urteil gegen Volumengrenzen bei Flatrates im Internet auch gegen andere Internetanbieter vorgehen.

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - "Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen", sagte Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale NRW, der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Die Telekom sei "ja nicht das einzige Unternehmen, welche Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.10.2013

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