Verfahren gegen deutsche Maut voraussichtlich ab 18. Juni

Nachdem Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetzespaket zur Pkw-Maut unterzeichnet hat, wird die EU-Kommission voraussichtlich am 18. Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten.

Berlin/Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Dies berichtet die "Welt" unter Berufung auf hochrangige Kommissionskreise in Brüssel. Demnach wird die Kommission zunächst ein Mahnschreiben verfassen, für dessen Beantwortung die Bundesregierung zwei Monate Zeit hat. Sollten dann von Deutschland keine substanziellen Änderungen an dem Gesetzespaket vorgenommen werden, wird das weitere Verfahren formell in Gang gesetzt.

Wie die "Welt" weiter berichtet, wird die Kommission mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein beschleunigtes Verfahren setzen. Dazu würde gehören, dass beim Europäischen Gerichtshof eine einstweilige Verfügung gegen Deutschland beantragt wird, um zu verhindern, dass die Pkw-Maut in Deutschland überhaupt umgesetzt werden kann. Geplant hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die Einführung der Infrastrukturabgabe bei gleichzeitiger Absenkung der deutschen Kfz-Steuersätze für 2016, wobei ein genauer Termin noch nicht feststeht.

Ob die Kommission auf ein beschleunigtes Verfahren gegen Deutschland setzt, ist in Brüssel noch nicht entschieden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.06.2015

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