Der Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph Gusy hält einen vollständigen Abzug der V-Leute für ein Verbot der NPD rechtlich nicht für zwingend erforderlich.
Bielefeld (dts Nachrichtenagentur) - "Über den Inhalt und die Bedeutung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2003 wird viel spekuliert. Ich bin nach diesem Beschluss nicht sicher, dass überhaupt alle V-Leute abgezogen werden müssten", sagte Gusy der Zeitung "Neue Westfälische". Der Beschluss sei in einer sehr konkreten Situation ergangen, in der die Exekutive versucht habe, das Verfassungsgericht "an der Nase herumzuführen."
Dennoch müssten die Anforderungen, die damals gestellt wurden, bei einem neuen Verbotsverfahren erfüllt sein. "Das bedeutet im Klartext: Insbesondere auf absoluten Leitungsebenen dürfen V-Leute nicht eingesetzt werden. Darauf müsste man unmittelbar davor und für die Dauer des Verfahrens verzichten."
Die NPD sei in ihrem Auftreten und in ihrer Programmatik klar eine verfassungsfeindliche Parteien im Sinne von Artikel 21, Absatz 2, sagte Gusy. "Ich halte dann das Verfahren für sehr aussichtsreich." Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.11.2011 Zur Startseite