Verfassungsgericht: Leistungen für Asylbewerber sind zu niedrig

Die bisher in Deutschland an Asylbewerber gezahlten Leistungen sind zu niedrig und verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Asylbewerber erhalten monatlich 224 Euro und damit fast 50 Prozent weniger Geld als Hartz-IV-Bezieher, seit 1993 wurden die Sozialleistungen nicht mehr angehoben. Laut den Karlsruher Richtern müssen die Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge ungefähr auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte das Gesetz den Verfassungsrichtern zur Prüfung vorgelegt. Von dem Urteil sind rund 130.000 Asylbewerber und geduldete Ausländer betroffen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.07.2012

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