Verfassungsgericht: Regierung darf Rüstungsexporte geheim halten

Die Bundesregierung darf auch künftig Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Zugleich urteilten die Karlsruher Richter, dass die Regierung grundsätzlich Bundestags-Abgeordneten auf eine entsprechende Anfrage hin mitteilen müsse, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt oder nicht genehmigt habe. Begründen müsse die Regierung ihre Entscheidung aber nicht.

Die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul hatten vor dem Verfassungsgericht geklagt. Sie protestierten dagegen, dass der Bundestag erst im Nachhinein von bereits genehmigten Rüstungslieferungen ins Ausland erfährt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.10.2014

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