Verfassungsgericht: Solidaritätszuschlag kann weiter erhoben werden

Der Solidaritätszuschlag kann weiter erhoben werden.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mit. Die Richter verwarfen eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts, das von einer Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2007 ausgegangen war. Laut Verfassungsgericht sei die Vorlage unzulässig, "weil sich das Niedersächsische Finanzgericht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen der Ergänzungsabgabe nicht hinreichend auseinandergesetzt hat".

Der Solidaritätszuschlag wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben und beträgt derzeit 5,5 Prozent.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.09.2010

Zur Startseite