Verfassungsgericht stärkt Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Wie die Richter in Karlsruhe am Dienstag urteilten, würden Beschränkungen beim Adoptionsrecht gegen das Gebot der Gleichstellung im Grundgesetz verstoßen und seien daher verfassungwidrig. Dem Verfassungsgericht lagen Beschwerden mehrerer homosexueller Paare vor, bei denen einer der beiden Partner bereits ein Kind adoptiert hatte und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Diese sogenannten "Sukzessivadoptionen" sind bislang in Deutschland in der Ehe erlaubt, schwule oder lesbische Lebenspartner durften dies jedoch nicht.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.02.2013

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