Verfassungsrechtler: Atomkompromiss verstößt gegen Grundgesetz

Die Bundesregierung verstößt mit dem jüngsten Atom-Kompromiss nach Auffassung der Mehrheit der Verfassungsrechtler gegen das Grundgesetz, wie die Frankfurter Rundschau (Dienstagausgabe) berichtet.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Diese Meinung vertreten sieben Artikel von Verfassungsrechtlern, die in den kommenden Wochen in juristischen Fachzeitschriften erscheinen werden. Lediglich einer kommt zu dem Schluss, dass der Bundestag allein die Laufzeit der Kernkraftwerke verlängern kann. Zudem haben sich bislang elf renommierte Staatsrechtler öffentlich zu der Frage geäußert.

Acht von ihnen sind überzeugt, dass der Bundesrat dem Atomkompromiss zustimmen muss. Unter den Befürwortern einer Zustimmungspflicht sind der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, und der Speyerer Verfassungsjurist Joachim Wieland. Beide haben schon Gutachten für das Bundesumweltministerium angefertigt und weisen nun in Fachartikeln das Argument zurück, ein Karlsruher Urteil zum Luftsicherheitsgesetz des Bundes vom Mai stütze die schwarz-gelbe Koalition in ihrer Absicht.

In diesem Urteil verneinte das Bundesverfassungsgericht die Zustimmungspflicht der Länderkammer zur Novelle des Luftsicherheitsgesetzes von 2005, die etwa schärfere Personenkontrollen an Flughäfen vorschreibt. Diese Fälle seien jedoch nicht vergleichbar, so Papier.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.09.2010

Zur Startseite