Verfassungsrechtler: Kein neues Gesetz für Atom-Moratorium nötig

Der Verfassungsrechtler Christian Calliess, Professor für Verfassungsrecht an der Freien Universität Berlin, ist der Meinung, dass die Bundesregierung für die vorübergehende Abschaltung von Atomkraftwerken kein neues, vom Parlament zu verabschiedendes Gesetz benötigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte der Wissenschaftler: "Die vorübergehende Abschaltung, die vorübergehende Einstellung des Betriebs eines bestimmten einzelnen Kraftwerkes, das ist durch § 19 Atomgesetz gedeckt." Sollte die Bundesregierung allerdings die im Vorjahr beschlossene Laufzeitverlängerung zurücknehmen wollen, bräuchte man ein neues Gesetz. Die Abschaltung von Atommeilern aufgrund möglicherweise verschärfter Sicherheitsbestimmungen sei aber jederzeit möglich.

Nach der Atomkatastrophe im japanischen Kraftwerk Fukushima hatte Merkel in der vergangenen Woche ein dreimonatiges Moratorium für die Laufzeitverlängerung verkündet.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.03.2011

Zur Startseite