Verfassungsrechtler fordert Abschaffung von Überhangmandaten auf Bundesebene

Nachdem das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein am Montag das Wahlrecht des nördlichsten Bundeslands für nicht vereinbar mit der Landesverfassung erklärte, fordert Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim (Verwaltungshochschule Speyer) die Abschaffung der Überhangmandate auch auf Bundesebene.

Kiel (dts Nachrichtenagentur) - Dies berichten die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe). Die "perversen Effekte der Überhangmandate", die laut von Arnim bei engem Wahlausgang sogar Ausschlag gebend sein könnten, müsse das Bundesverfassungsgericht durch ein klares Urteil beenden. Er schlägt ein Grabensystem vor: Eine Hälfte des Bundestags soll sich demnach nach Wahlkreisen, die andere nach Listenplätzen der Parteien zusammensetzen - aber ohne den aktuell üblichen Ausgleich durch Überhangmandate.

Auch Politikwissenschaftler Professor Ulrich von Alemann (Uni Düsseldorf) hält reine Überhangmandate für problematisch, da sie "völlig irrational mal die eine und mal die andere Partei bevorteilen, was die Ergebnisse der Verhältniswahl verzerrt".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.08.2010

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