Der Verfassungsrechtler und frühere Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin, Hans Meyer, hält die Finanzierungsverträge des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 für verfassungswidrig.
Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) - In einem Beitrag für die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe) schreibt er: "Der Finanzierungsvertrag verstößt gegen ein verfassungsrechtliches Verbot", nämlich jenes von Mischfinanzierungen von Bund und Ländern durch das Grundgesetz: "Nach sehr unschönen Erfahrungen mit Mischfinanzierungen von Bund und Ländern hat man das Grundgesetz 1969 geändert und verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG)."
Die Verträge seien daher "nach allen Regeln der Kunst null und nichtig". Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.08.2011 Zur Startseite