Verfassungsrechtler hält Finanzierungsverträge für Stuttgart 21 für verfassungswidrig

Der Verfassungsrechtler und frühere Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin, Hans Meyer, hält die Finanzierungsverträge des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 für verfassungswidrig.

Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) - In einem Beitrag für die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe) schreibt er: "Der Finanzierungsvertrag verstößt gegen ein verfassungsrechtliches Verbot", nämlich jenes von Mischfinanzierungen von Bund und Ländern durch das Grundgesetz: "Nach sehr unschönen Erfahrungen mit Mischfinanzierungen von Bund und Ländern hat man das Grundgesetz 1969 geändert und verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufga­ben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG)."

Die Verträge seien daher "nach allen Regeln der Kunst null und nichtig".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.08.2011

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