Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Herausgabe von Akten an NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages

Die Herausgabe von Akten an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags ist bei den Innenministern der Länder auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet der "Spiegel" vorab. Dennoch winkten die Ressortchefs auf der Sonder-Innenministerkonferenz (IMK) einen entsprechenden Beschluss durch. "Dem Ausschuss Akten zu verweigern wäre, angesichts der Morde der NSU- Terroristen, nicht vermittelbar gewesen", sagt einer der Teilnehmer, "aber so ein Beschluss geht an die Wurzeln des Föderalismus."

Schließlich sollen die Innenminister alle "rechtsextremistische Strukturen" betreffenden IMK-Unterlagen aus den Jahren 1992 bis 2011 zur Verfügung stellen. In dem am vergangenen Donnerstag beschlossenen Dokument zur Aktenfreigabe "betonen" die Minister deshalb ausdrücklich "die Bedeutung der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland". Für Irritationen im Zusammenhang mit der vereinbarten Abschaltung von V-Leuten in der Führungsebene der NPD sorgte bei den Ministern auch Seyda Emek.

Die Juristin hatte in verschiedenen Medien vor einem NPD-Verbot gewarnt – mit dem Argument, dies werde wahrscheinlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert. Was die Minister irritierte, aber in keinem Medienbericht erwähnt war: Emek arbeitet als Referentin im Bundesministerium des Inneren. Offiziell haben dessen Experten bislang nicht von einem neuen Verbotsverfahren abgeraten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.03.2012

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