Verfassungsrechtliche Debatte über SPD-Mitgliederentscheid reißt nicht ab

Die verfassungsrechtliche Debatte über den SPD-Mitgliederentscheid reißt nicht ab.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Hintergrund ist, dass bei der Abstimmung auch SPD-Mitglieder, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder - im Fall der Jusos - das Wahlalter erreicht haben, stimmberechtigt sind. "Mit der Mitgliederbefragung wird die Entscheidung des Wählers ihrer legitimierenden Funktion entkleidet - die der Parteimitglieder tritt an ihre Stelle", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart "Handelsblatt-Online". "Diese Art von scheinbarer Legitimation durch die Mitgliederbefragung ist es, die das unabhängige Mandat des Abgeordneten gefährdet und die die Wahlentscheidung faktisch entwertet."

Die Legitimationsbasis hierfür sei "umso fragwürdiger, als die Teilnahme an der Mitgliederbefragung offenbar nicht einmal die aktive Wahlberechtigung voraussetzt", kritisierte Degenhart. Der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis hält es zwar für unproblematisch, dass auch Parteibuchbesitzer abstimmen dürfen, die nicht wahlberechtigt sind. "Wer damit ein Problem hat, kann ja in die Partei eintreten", sagte Battis "Handelsblatt-Online".

Er sieht jedoch den Mitgliederentscheid generell kritisch. "Der SPD-Mitgliederentscheid ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, weil das Parlament kaltgestellt und faktisch entmachtet wird", sagte er. "Es ist ein Sieg der Parteienstaatlichkeit über die parlamentarische Demokratie."

Allerdings, fügte Battis hinzu, sei rechtlich "glasklar", dass das SPD-Votum genauso unverbindlich sei wie Koalitionsvereinbarungen. Abgeordnete müssten sich nicht daran halten. Dennoch gibt der Jurist zu bedenken, dass es trotz der rechtlichen Unverbindlichkeit unbestritten sei, dass durch solche Abstimmungen Druck auf die Abgeordneten ausgeübt werde.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.12.2013

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