Verfassungsrichter: Basisentscheide über laufendes Regierungsgeschäft möglich

Nach der Zustimmung der SPD-Basis zur großen Koalition hat der Verfassungsrichter Peter Müller deutlich gemacht, dass er Mitgliederentscheidungen auch über Fragen des laufenden Regierungsgeschäfts für möglich hält.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Rechtlich sind Fragen der innerparteilichen Willensbildung für die Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats ohne Relevanz", sagte Müller der "Welt am Sonntag" auf die Frage, ob die SPD-Mitglieder auch über das nächste Hilfspaket für Griechenland abstimmen könnten. "Jeder Abgeordnete des Bundestages bleibt völlig frei in seiner Entscheidung." Auch bei der Kanzlerwahl sei er nicht an den Ausgang eines Mitgliedervotums gebunden.

Die SPD-Mitglieder hatten mit 76 Prozent für den Koalitionsvertrag mit der Union votiert. Auch über die rechtliche Bewertung hinaus sehe er das Verfahren als unproblematisch an, betonte Müller. "Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Wie sie ihre Meinungsbildungsprozesse intern organisieren, bleibt ihnen selbst überlassen." Der frühere saarländische Ministerpräsident hält es grundsätzlich für denkbar, mehr Möglichkeiten für Volksentscheide auf Bundesebene zu schaffen, wie dies beispielsweise von der CSU für europapolitische Fragen gefordert wird. "Ich sehe nicht, dass der Gesetzgeber an einer entsprechenden Verfassungsänderung gehindert wäre", sagte der frühere saarländische Ministerpräsident.

Die Väter des Grundgesetzes hätten befürchtet, Volksabstimmungen könnten "in emotional aufgeheizten Situationen missbraucht werden", so Müller. Inzwischen gebe es allerdings "gut funktionierende Demokratien, die in ihren Verfassungsordnungen ein höheres Maß an plebiszitären Entscheidungen vorsehen".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.12.2013

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