Verfassungsrichter: Waffenlieferung eventuell Fall für Karlsruhe

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, schließt eine Befassung Karlsruhes mit der geplanten Lieferung von Waffen an die Kurden im Nordirak nicht aus.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Auf die Frage, ob der Bundestag dem zustimmen müsse, sagte Kirchhof der "Welt am Sonntag": "Das ist tatsächlich eine interessante Frage, die meine Kollegen im Zweiten Senat aber möglicherweise einmal beschäftigen könnte. Deshalb möchte ich mich mit einer persönlichen Einschätzung zurückhalten." Der Bundestag wird am Montag in einer Sondersitzung über die Waffenlieferungen beraten.

Abgestimmt wird aber lediglich über einen Entschließungsantrag, der keine bindende Wirkung für die Regierung hat. Vertreter der Opposition halten ein förmliches Mandat des Parlamentes für notwendig. In der Debatte um Geheimdienste vertrat Kirchhof die Auffassung, dass die Grundrechte keinen ausreichenden Schutz vor ausländischer Spionage bieten.

"Die Grundrechte unserer Verfassung sind im Ausgangspunkt als subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen die eigene Hoheitsgewalt angelegt", sagte Kirchhof. "Dieses subjektive Schutzkonzept hilft wenig bei ausländischer Spionage, die transnational, meist unbemerkt und flächendeckend geschieht." Kirchhof plädierte deshalb für "objektive Rechtsregeln auf internationaler Ebene, um die Bürger wirksam zu schützen".

Es sei eine politische Aufgabe der Bundesregierung, sich für solche Regeln einzusetzen. Er halte es für einen Konsens, "dass der Rechtsschutz in diesem Bereich weiterentwickelt werden muss". Welche konkreten Abwehrmaßnahmen zu ergreifen seien, liege allerdings im Entscheidungsspielraum der Bundesregierung.

Weiter verteidigte Kirchhof die in die Kritik geratene Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). "Dass ein Staat für seine Entscheidungen Informationen braucht, auch aus und über andere Staaten, stellt weltweit gängige Praxis dar", sagte der Verfassungsrichter der Zeitung: "Die Tätigkeit von Nachrichtendiensten ist im Grundgesetz angelegt." Es gebe auch gesetzliche Grundlagen, an die sich der BND halten müsse. Ob diese Gesetze reformbedürftig seien, sei in erster Linie eine politische Frage.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.08.2014

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