Verfassungsschutz muss für Ermittlungen in Sachen Rechtsterror auf pensionierte Mitarbeiter zurückgreifen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss auf mittlerweile im Ruhestand befindliche Ex-Mitarbeiter zurückgreifen, um fehlende Informationen über rechtsextremistische beziehungsweise rechtsterroristische Kreise rekonstruieren zu können.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), der "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitag-Ausgabe) mit. "Es werden Sachbearbeiter befragt, die längst pensioniert sind", sagte er mit Blick auf entsprechende Auskünfte in der Innenausschuss-Sitzung am Montag. Grund ist die Vorgabe des Bundesverfassungsschutzgesetzes, wonach Daten im Bereich Rechtsextremismus "bereits nach fünf Jahren auf Löschung überprüft und nach zehn Jahren gelöscht werden" müssen.

Bosbach erklärte: "Ich trete dafür ein, die Frist von fünf auf zehn Jahre zu verlängern." Aus einem dem Blatt vorliegenden Maßnahmen-Katalog des Bundesinnenministeriums ergibt sich, dass eine Korrektur des Gesetzes geplant ist. "Die Fristen sind zu kurz", heißt es da.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, hatte die Regelung in dem Gesetz in der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am Mittwoch beklagt und kund getan, man habe schon einige Akten vernichten müssen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.11.2011

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