Verteidigung von Berliner U-Bahnschläger geht in Revision

Die Verteidigung des 18-jährigen U-Bahnschlägers von Berlin wird Revision gegen das Urteil des Berliner Landgerichts einlegen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Rechtsbeistand hoffe dem "Tagesspiegel" zufolge auf eine mildere Strafe für den Gymnasiasten. Das Landgericht hatte den Angeklagten vergangenen Montag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Frist für einen Revisionsantrag läuft am kommenden Montag ab.

Der alkoholisierte Gymnasiast hatte in der Nacht zum Ostersamstag ein zufälliges Opfer mit Tritten gegen den Kopf schwer misshandelt. Der 18-Jährige ist momentan auf freiem Fuß, da seine Strafe noch nicht rechtskräftig ist.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.09.2011

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