Verwaltungsrechtler sieht gute Chance für Klagen gegen Atom-Ausstieg

Der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis hat Klagen gegen die am Montag vom Kabinett beschlossenen Gesetze zum Atom-Ausstieg gute Chancen eingeräumt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Bild-Zeitung (Dienstagausgabe) sagte Battis: "Hier wird sehr hemdsärmelig mit den Eigentumsrechten der Kraftwerksbetreiber umgegangen." Der Berliner Jurist widerspricht damit ausdrücklich Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU), der am Montag erklärt hatte, aus der erst kürzlich von Schwarz-Gelb beschlossenen Laufzeitenverlängerung für Atomkraftwerke könnten die Energieversorger keine weiteren Rechte ableiten. Battis dagegen sieht in der Rücknahme der Laufzeitenverlängerung einen "unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum" der Konzerne: "Man kann nicht längere Laufzeiten beschließen, diese dann zurücknehmen und die Brennelementesteuer beibehalten."

Das Aktienrecht zwinge die Betreiber geradezu zur Klage. Der Energie-Konzern EON hatte einen entsprechenden Schritt bereits angekündigt. Der Versorger RWE klagt bereits gegen das bisherige Moratorium für die ältesten sieben Meiler.

Schon das Moratorium sei ohne Rechtsgrundlage gewesen, so Battis. Der von der Bundesregierung dazu herangezogene Paragraph 19.3 des Atomgesetzes tauge zur Begründung nicht. Dies sei die weitgehend einhellige Meinung unter Juristen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.06.2011

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