Wendt: Forderung nach Entlassung Maaßens "geradezu lächerlich"

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat das Vorgehen von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen in der Affäre um die Landesverrats-Ermittlungen gegen das Internetportal Netzpolitik.org verteidigt: "Wenn ein Beamter wie Herr Maaßen eine Anzeige erstattet, weil er den Verdacht einer Straftat hat, dann ist das keine Affäre, sondern dessen gesetzliche Verpflichtung. Es ist geradezu lächerlich, ihn dafür entlassen zu wollen", sagte Wendt dem "Handelsblatt". "Das ist ein Rechtsstaat, wie ihn die Linken sich wohl wünschen, wenn nur noch Sachverhalte zur Anzeige gebracht werden, die der jeweiligen Regierung gerade in den Kram passen." Zuvor hatte unter anderem Linksparteichef Bernd Riexinger die Entlassung Maaßens als überfällig bezeichnet.

Scharfe Kritik äußerte Wendt an Justizminister Heiko Maas (SPD). Es sei zwar sein Recht, von seiner Weisungsbefugnis gegenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch zu machen, es sei aber auch seine politische Verantwortung. "Die Arbeit und die Rolle der Staatsanwaltschaft in ganz Deutschland haben durch diesen Vorgang Schaden genommen, weil der Eindruck entsteht, dass nur noch ermittelt werden darf, wenn es Politikern auch gerade genehm ist", sagte der Polizeigewerkschafter.

"Tatsache ist, dass der Rechtsstaat auch solche Ermittlungen aushalten muss, die politisch umstritten sind, jedenfalls darf weder in den Ministerien noch in den Parteizentralen darüber entschieden werden, worüber unabhängige Gerichte zu urteilen haben." Maas habe jedoch "alles andere als geschickt und umsichtig agiert", sagte Wendt weiter. Deshalb sei er jetzt in der Pflicht, das Ansehen der Justiz zu stärken und dort wiederherzustellen, wo es Schaden genommen habe.

"Sicherheitsbehörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft und auch Nachrichtendienste müssen absolut frei von dem Verdacht sein, politischen Interessen zu dienen, sie sind allein Recht und Gesetz verpflichtet", betonte Wendt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.08.2015

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