Westerwelle: Karlsruhe hat "kluge Entscheidung" getroffen

Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den ESM unter Auflagen erlaubt hatte, als "kluge Entscheidung" bezeichnet.

Berlin/Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - "Das ist eine kluge Entscheidung im pro-europäischen Geist unserer Verfassung", sagte Westerwelle kurz nach Verkündung des Urteils durch Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch. Die Arbeit der Bundesregierung für den Euro und für Europa gehe nun weiter. Die von den Karlsruher Richtern vorgegebene Begrenzung der Haftungspflicht Deutschlands "ist richtig und notwendig", so Westerwelle weiter.

"Die deutsche Leistungskraft darf nicht überfordert werden." Der Außenminister sieht bei der Bewältigung der Schuldenkrise in der Eurozone nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zudem "erstes Licht am Ende des Tunnels". "Wir dürfen jetzt nicht nachlassen in unserer Entschlossenheit, mit Haushaltsdisziplin, Wachstumsorientierung und europäischer Solidarität gemeinsam die Schuldenkrise zu überwinden", forderte Westerwelle.

Unterdessen reagierte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier erleichtert auf das Urteil aus Karlsruhe. "Das ist nicht nur ein guter Tag für Europa, sondern auch für die parlamentarische Demokratie", erklärte Steinmeier mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Gespräch mit dem Fernsehsender Phoenix. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Auflagen genehmigt: So könne dieser erst dann abschließend ratifiziert werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem ESM und dem Fiskalpakt am 29. Juni zugestimmt hatten, waren mehrere Verfassungsklagen in Karlsruhe eingegangen. Die Kläger monierten, dass die Gesetze zu einer unwiderruflichen Aufgabe von Hoheitsrechten führen würden. Mit ihren Eilanträgen wollten die Kläger zudem verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den ESM-Vertrag unterzeichnet.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.09.2012

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