Wettbewerbsökonom kritisiert angeordneten Stopp der Übernahme von KabelBW durch Unitymedia

Der Düsseldorfer Wettbewerbsökonom Justus Haucap kritisiert das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Fusion der Kabelnetzbetreiber UnidyMedia und KabelBW: "Wir haben die Entscheidung des Bundeskartellamtes 2011 gut nachvollziehen können und im Wesentlichen positiv gesehen - dementsprechend wenig nachvollziehbar ist für mich nun das Urteil des Düsseldorfer Kartellsenats", sagte der ehemalige Vorsitzende der Monopolkomission des Bundes im Gespräch mit der "Welt".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Monopolkommission des Bundes hatte die Zustimmung des Bundeskartellamts zu der Fusion aus dem Jahr 2011 positiv beurteilt. Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf sieht dies anders und hat in einem Urteil vom Mittwoch die Zustimmung aufgehoben. Haucap weist darauf hin, dass die Konvergenz der Märkte von Telekom- und Kabelanbietern seit dem Bescheid des Kartellamtes von 2011 bereits weiter fortgeschritten ist: "Die Telekom wirbt um die Kabelkunden und umgekehrt. Deswegen halte ich die Sichtweise von zwei getrennten Märkten für zu konservativ. Bei der Beurteilung einer Fusion sollte schließlich der Wettbewerb im zukünftigen und nicht der im bereits vergangenen Markt der Maßstab sein." Haucap kritisiert auch die Argumentation der Richter, die die Auflagen des Kartellamtes als unwirksam beurteilten: "Fusionskontrolle ist schwierig, da man die Auswirkungen einer Fusion auf einen Markt prognostiziert. Nun die Fusion wieder aufzubrechen, weil die Auflagen nicht den erwünschten Effekt haben, sehe ich kritisch. Man kann die Kunden schließlich nicht zur Kündigung ihrer Kabelverträge zwingen." In Hinblick auf die anstehende Fusion zwischen Vodafone und dem UnityMedia-KabelBW-Konkurrenten Kabel Deutschland warnte Haucap vor den Auswirkungen des Düsseldorfer Urteils: "Für das Bundeskartellamt wird es nun viel schwieriger zu prognostizieren, wie sich die geplante Fusion auf die Wettbewerbssituation auswirken wird."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.08.2013

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