Wetter: Etwas Regen im Alpenvorland und im Osten

Heute regnet es im Alpenvorland zeitweise leicht, an den Alpen fällt oberhalb von etwa 800 Metern Schnee.

Offenbach (dts Nachrichtenagentur) - Auch im Osten regnet es noch etwas, wie der Deutsche Wetterdienst mitteilte. Ansonsten bleibt es zwar eher bewölkt, aber meist trocken. Chancen auf Sonnenschein bestehen am ehesten im Westen und Südwesten.

Die Höchstwerte liegen zwischen 3 Grad in einigen Alpentälern und 12 Grad am Rhein. Der Wind weht schwach bis mäßig aus West bis Nordwest. Im Nordosten kommt der Wind anfangs aus östlichen Richtungen.

In der Nacht zum Donnerstag fällt im Südosten vereinzelt noch etwas Regen, an den Alpen schneit es noch zeitweise leicht. Ansonsten lockern die Wolken auf, teils klart der Himmel auf, örtlich bildet sich Nebel. Es kühlt auf 4 bis -3 Grad ab.

Am Donnerstag bleibt es im Südosten und Osten meist stärker bewölkt, anfangs fällt an den Alpen noch etwas Regen oder Schnee. Sonst lockern die Wolken stärker auf, vor allem im Südwesten und Westen scheint meist die Sonne. Die Höchstwerte liegen direkt an den Alpen nur bei 6 Grad, sonst werden 8 bis 14 Grad erreicht mit den höchsten Werten entlang des Rheins.

Der schwache Wind weht aus unterschiedlichen Richtungen. In der Nacht zum Freitag bleibt es teils aufgelockert bewölkt, teils klar, über den Nordwesten ziehen dichtere Wolkenfelder hinweg. Örtlich bildet sich Nebel. Die Tiefstwerte liegen zwischen 5 Grad an der Nordsee und -5 Grad in Südbayern, in einigen Alpentälern über Schnee auch darunter. Am Freitag ziehen über den Nordwesten zeitweise dichtere Wolken hinweg, an der Nordsee fällt eventuell auch etwas Regen. Sonst scheint nach Nebelauflösung meist die Sonne. Die Höchstwerte bewegen sich zwischen 8 Grad auf den Nordseeinseln beziehungsweise im südöstlichen Bergland und knapp 16 Grad am Niederrhein. Der Wind weht meist schwach, im Süden in Böen auch mäßig aus Süd bis Ost. An der Nordsee weht in Böen frischer bis starker südwestlicher Wind.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.03.2014

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