Wetter: Im Norden einzelne Gewitter

Heute Mittag und Nachmittag kommt es bei wechselnder Bewölkung an den Küsten und im angrenzenden Binnenland zu Schauern und einzelnen Gewittern, die bis in die Mittelgebirge ausgreifen und sich dabei intensivieren.

Offenbach (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte der Deutsche Wetterdienst mit. Am Alpenrand lassen die Niederschläge nach und es heitert gebietsweise auf. Die Temperaturen steigen auf 17 bis 23 Grad.

Von Gewitter- und Schauerböen abgesehen, weht der Wind schwach, nach Norden hin auch mäßig und an den Küsten zum Teil stark böig um West. In der Nacht zum Mittwoch gibt es im Küstenbereich weitere Schauer, die auch von Blitz und Donner begleitet sein können. Auch am Alpenrand sind noch letzte Tropfen möglich.

Ansonsten klart es gebietsweise auf. In den schwachwindigen Gebieten bildet sich streckenweise Nebel. Die Tiefsttemperaturen liegen zwischen 14 Grad auf den Inseln und teils nur 6 Grad in exponierten Tälern der Mittelgebirge.

Am Mittwoch wird es im Norden wechselnd bewölkt mit einzelnen Schauern oder Gewittern. Im Süden ist es nach Auflösung von örtlichem Frühnebel heiter, teils wolkig und niederschlagsfrei. Die Tageshöchsttemperaturen variieren zwischen 18 Grad auf den Inseln und 23 Grad am Oberrhein.

Der Wind weht schwach, nach Norden hin mäßig und teils stark böig aus west- bis nordwestlichen Richtungen. Im Ostseeküstenbereich sind stürmische Böen möglich. In der Nacht zum Donnerstag ist es meist gering bewölkt oder klar und trocken. Streckenweise bilden sich flache Nebelfelder. Die Luft kühlt sich auf Tiefstwerte zwischen 14 an Nord- und Ostsee und 6 Grad in exponierten Tälern der östlichen Mittelgebirge ab. Am Donnerstag ist es meist heiter, im Norden wolkig und weitgehend trocken. Die Temperaturmaxima liegen zwischen 21 Grad in Ostfriesland und 26 Grad im Breisgau, im Bergland sowie an der See werden nur 19 Grad erreicht. Der Wind weht schwach, mitunter mäßig und vorherrschend aus südlichen bis südwestlichen Richtungen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.08.2013

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