Wetter: Im Westen kräftiger Regen

Heute Abend setzt im Westen wieder kräftiger Regen ein.

Offenbach (dts Nachrichtenagentur) - Auch in den westlichen Mittelgebirgen regnet es dann bis in die Gipfellagen, wie der Deutsche Wetterdienst mitteilte. Im Schwarzwald bringen große Regenmengen starkes Tauwetter. Der Wind weht mäßig, teils frisch aus Süd bis Südost; im Bergland und an der Küste können Sturmböen auftreten.

In den Alpen sind schwere Sturmböen möglich. In der Nacht zum Sonnabend weiten sich teils kräftige Regenfälle ostwärts aus und erreichen die Oder und Südostbayern. In diesen östlichen Regionen besteht dann wieder Unwettergefahr durch Glatteis.

Die Tiefstwerte werden meist in der ersten Nachthälfte erreicht und liegen zwischen 7 Grad im Rheinland und -6 Grad in Südostbayern. Am Sonnabend fällt vor allem im Osten und Süden noch zeitweise Regen, im Nordwesten gibt es nur noch einzelne Schauer. Nach Osten hin, wo die Böden vielfach noch gefroren sind, besteht weiterhin Glatteisgefahr.

Die Temperatur steigt auf 5 bis 10 Grad, im Nordosten und im Südosten auf 1 bis 6 Grad. Allgemein setzt sich verbreitet Tauwetter durch, wobei im Schwarzwald das starke Tauwetter andauert. Der Wind weht meist mäßig aus südlichen Richtungen.

An der See und im höheren Bergland kann es Sturmböen geben. In der Nacht zum Sonntag ist es meist bedeckt und vor allem in der Mitte und im Süden fällt gebietsweise Regen. Später beginnt es auch von Westen her wieder zu regnen. Es sind Tiefsttemperaturen zwischen 6 und 0 Grad zu erwarten. Im östlichen Mittelgebirgsraum und am Alpenrand kann es nochmals leichten Frost geben. Am Sonntag gestaltet sich der Wetterablauf wechselhaft. Dabei fällt teils schauerartiger Regen. Am meisten regnet es im Mittelgebirgsraum, die Schneefallgrenze sinkt dort auf etwa 900 Meter. Die Höchstwerte liegen zwischen rund 3 Grad im Nordosten und 10 Grad am Oberrhein. Der Wind weht meist mäßig aus südwestlichen Richtungen, in höheren Berglagen sind Böen bis Sturmstärke möglich.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.12.2012

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