Wetter: Meist bedeckt, im Südwesten Auflockerungen

Heute ist es weiterhin meist bedeckt, nach Südwesten zu gibt es im Tagesverlauf einzelne Auflockerungen.

Offenbach (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte der Deutsche Wetterdienst mit. Vor allem in der Osthälfte ist stellenweise etwas Regen oder Nieselregen zu erwarten. Im Erzgebirge regnet es kräftiger, an den Alpen Südostbayerns wird ergiebiger dauerregen erwartet.

In Hochlagen über 1000 m schneit es teils wieder. Die Höchstwerte liegen zwischen 5 Grad im östlichen Bergland und 10 Grad am Niederrhein. Im Westen ist es schwachwindig, im Osten weht mäßiger Nordwestwind.

Im höheren Bergland ist es weiterhin teils stürmisch. In der Nacht zum Sonntag ist es verbreitet bedeckt oder neblig. Etwas Nieselregen fällt noch stellenweise im Osten, sonst bleibt es oft niederschlagsfrei.

Die Temperatur geht auf 6 bis 2 Grad zurück, in den Alpen kann es leichten Frost geben. Am Sonntag überwiegen Wolken, die größten Chancen auf Wolkenlücken gibt es im Westen und Südwesten. Im Osten und Südosten fällt etwas Nieselregen, der allmählich schwächer wird.

Auch im Nordwesten kann es ein wenig regnen. Die Höchstwerte liegen zwischen 5 und 10 Grad. Der Wind weht schwach bis mäßig aus West bis Nordwest, lediglich in den östlichen Mittelgebirgen und zu den Ostalpen hin gibt es starke Böen. In der Nacht zu Montag ist es überwiegend stark bewölkt. Ganz im Osten fällt etwas Regen, in den Hochlagen der Alpen Schnee. Die Temperatur geht auf 7 bis 2 Grad zurück. Im höheren Bergland gibt es leichten Frost. Am Montag ist es teils hochnebelartig bewölkt, mitunter kann es auflockern. Regen fällt kaum. Die Höchsttemperaturen liegen zwischen 3 und 9 Grad. Es weht meist ein schwacher bis mäßiger Wind um West. In der Nacht zum Dienstag halten sich meist dichte Wolken, dabei fällt vor allem im Osten und Norden etwas Regen. Mit Tiefstwerten zwischen 6 und 1 Grad bleibt es meist frostfrei. Lediglich im höheren Bergland und an den Alpen kann es leichten Frost geben.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.01.2013

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