Wetter: Meist stark bewölkt

Heute Abend ist es in Südbaden teils noch aufgeheitert, auch an der Ostsee lockern die Wolken langsam etwas auf, sonst ist es stark bewölkt bis bedeckt und vor allem im Osten und im Mittelgebirgsraum fällt stellenweise Regen.

Offenbach (dts Nachrichtenagentur) - Der Wind kommt aus Westen bis Nordwesten und ist im Südwesten schwach bis mäßig, im Nordosten vielfach frisch mit starken bis stürmischen Böen. In der Nacht zum Freitag geht die Temperatur auf 7 bis 1 Grad zurück, wie der Deutsche Wetterdienst mitteilte. Der Himmel ist im Süden und Südwesten teils nur gering bewölkt, sonst herrscht dichtere Bewölkung vor und gebietsweise fällt auch etwas Regen.

Der Wind aus West bis Nordwest schwächt sich vorübergehend etwas ab, bleibt aber vor allem im Nordosten gebietsweise stark böig. Am Freitag ist es im Südwesten recht freundlich, wenn auch etwas wolkiger als am Donnerstag. Es bleibt dort meist niederschlagsfrei.

Sonst überwiegt dagegen stärkere Bewölkung und es regnet zeitweise, zum Teil auch schauerartig. Die Höchsttemperaturen erreichen Werte zwischen 8 Grad im Nordosten und bis zu 15 Grad am südlichen Oberrhein. Am Samstag zieht ein Regengebiet von Nord nach Süd, dabei fällt oberhalb von 500 Metern Schnee.

Nachfolgend kommt es von Norden her bei wechselnder Bewölkung zu Schauern, die im Norden und Osten häufiger auftreten als in den übrigen Regionen und dort im Einzelfall bis in tiefe Lagen mit Schnee vermischt sein können oder als Graupel fallen. Es wird merklich kühler mit Tageshöchstwerten zwischen 6 und 11 Grad. Lediglich im Südwesten sind örtlich auch mal 14 oder 15 Grad möglich.

Am Sonntag ist es in der Mitte und im Süden wolkig mit einigen Auflockerungen und weitgehend trocken. Nur an den Alpen fällt anfangs noch etwas Schnee oder Schneeregen. Im Norden und Osten sind anfangs noch einzelne Schauer möglich, die teils als Regen, teils als Schnee oder Graupel fallen. Es wird nicht wärmer als 6 bis 12 Grad mit den höchsten Werten in Südbaden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.03.2012

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