Widerstand der FDP gegen Verlängerung der Anti-Terrorgesetze

Bei der Prüfung der umstrittenen Anti-Terrorgesetze hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhebliche Mängel beim Umgang mit Grundrechten festgestellt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Hintergrund: Zwischen 2007 und 2009 wurden nach einem bislang unveröffentlichten Bericht der Bundesregierung rund 65.000 Menschen in für die Infrastruktur sensiblen Behörden und in Betrieben geheimdienstlich überprüft. Rund 600 Personen wurden als Risiko eingestuft und von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten entbunden. Ob die als unbedenklich eingestuften Personen später zeitnah von staatlichen Stellen davon informiert wurden, bezeichnen nach Informationen der Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe Regierungskreise als "unwahrscheinlich".

Leutheusser-Schnarrenberger sagte den WAZ-Titeln: "Anders als die Polizei haben die Nachrichtendienste bis zu 15 Jahre Zeit, bis sie auch unbescholtene Bürger informieren. Hier muss dringend nachgebessert werden. Es muss ein Recht auf Information mit Rechtsschutz geben, wenn der Staat Bürger observiert. Dies gilt auch für das Löschen der Daten unbescholtener Bürger aus Dateien." Im Konflikt mit den Unionsparteien um die Verlängerung der seit 2002 mehrfach ergänzten Anti-Terror-Gesetze besteht die FDP-Politikerin auf kritischer Einzelprüfung. "Mit der FDP wird es keine pauschale Verlängerung der Gesetze, geben."

Besonderes Augenmerk legt die Ministerin auf die Befugnisse der Nachrichtendienste. "Hier gibt es keine justizielle und kaum parlamentarische Kontrolle", so die Ministerin.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.05.2011

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