Wirbel um MH17: Verkehrspiloten fordern Aufklärung und Konsequenzen

Die Vereinigung Cockpit (VC), der Berufsverband der Verkehrspiloten in Deutschland, fordert "eine lückenlose Aufklärung der Umstände, die am 17. Juli 2014 zum Abschuss der malaysischen Passagiermaschine über der Ostukraine führten".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - VC-Sprecher Markus Wahl sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag): "Sollte die Bundesregierung wichtige Informationen nicht weitergegeben haben, wäre das unverantwortlich, denn es geht um Menschenleben. Hinweise auf Gefahren dürfen prinzipiell nicht zurückgehalten werden." Die Vereinigung Cockpit reagierte damit auf Berichte vom WDR, NDR und der "Süddeutschen Zeitung", nach denen die Bundesregierung wenige Tage vor dem Abschuss der Passagiermaschine mit 298 Menschen an Bord klare Gefahrenhinweise für Linienflüge hatte, diese Erkenntnisse aber nicht als Warnung an die deutschen Fluggesellschaften weitergegeben habe.

Hintergrund war demnach der Abschuss einer Militärmaschine in Höhe von mehr als 6.000 Metern. Das sei eine neue Qualität gewesen, weil Militärexperten danach davon ausgegangen seien, dass auch Ziele in noch größerer Höhe getroffen werden könnten. VC-Sprecher Wahl betonte: "Sollten sich die Berichte als wahr herausstellen, muss die Bundesregierung klar sagen, warum sie sich so verhalten hat wie dargestellt."

Darüber hinaus drängt die Vereinigung auf organisatorische Konsequenzen zur Verbesserung der Flugsicherheit. "Sicherheitswarnungen müssen künftig von einer unabhängigen hochangesiedelten Stelle kommen, die über jeden Zweifel erhaben ist." Bisher kämen Hinweise von verschiedenen Stellen, etwa von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) oder der US-Behörde für Flugaufsicht FAA. "Die eine Fluggesellschaft hält sich dran, die andere nicht, jeder macht seine eigene Risikobewertung. Dabei spielen natürlich auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle. Diese dürfen aber niemals höher bewertet werden als Sicherheitsaspekte."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.04.2015

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