Wirtschaftsexperten gegen branchen- und regionenspezifische Mindestlöhne

Der CDU-Kompromiss zum Mindestlohn vor dem Parteitag in Leipzig stößt bei Ökonomen auf heftige Kritik: Wirtschaftsexperten lehnen branchen- und regionenspezifische Mindestlöhne ab.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wenn der Mindestlohn ein politisches Instrument ist, dann machen branchen- und regionenspezifische Unterschiede keinen Sinn," sagte der Chef des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, im Gespräch mit "Handelsblatt-Online". Hüther ist erklärter Gegner des derzeit diskutierten Mindestlohns. "Alle vorliegenden empirischen Studien ermitteln bei der diskutierten Höhe von rund 8 Euro pro Stunde deutliche Beschäftigungsverluste, und zwar je nach Modell zwischen 300.000 und 1,1 Mill. Arbeitsplätzen," so Hüther weiter. Sollte ein Mindestlohn dennoch politisch gewollt sein, müsste dieser laut Hüther jedoch einen einheitlichen Standard haben und mit dem Arbeitslosengeld II verbunden werden. Der Mindestlohn würde dann derzeit bei 5,50 Euro für Alleinstehende liegen.

Auch Holger Bonin, Leiter des Forschungsbereichs Arbeitsmärkte am Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), hält eine branchenspezifische Regelung für problematisch. "Was ein menschenwürdiger Lohn ist, hängt nicht von der Branche oder dem Ausbildungsniveau eines Arbeiters ab," sagte Holger Bonin gegenüber "Handelsblatt-Online". Entscheidend sei der Bedarf des Arbeiters zum Leben.

Wie Hüther lehnt auch Bonin einen Mindestlohn ab. Falls es dennoch zu einer gesetzlichen Regelung kommen sollte, spricht auch er sich für eine einheitliche Regelung aus. Dieser einheitliche Mindestlohn solle dann von einer Kommission aus Wirtschafts- und Sozialexperten festgelegt werden.

Politiker und Tarifparteien hätten in einem solchen Gremium nichts zu suchen. "Sie wären in ihren Entscheidung nicht neutral," so Bonin. Die Politiker würden sich von wahltaktischen Motiven leiten lassen. Bei den Tarifparteien bestünde hingegen die Gefahr, dass sie Entscheidung zu Lasten Dritter träfen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.11.2011

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