Wirtschaftsweise für Reform der Erbschaftsteuer

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, hat die Bundesregierung aufgefordert, die Erbschaftsteuer nach dem am Mittwoch erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundlegend zu reformieren.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Bundesregierung sollte das Verfassungsurteil zum Anlass für eine Vereinheitlichung der Erbschaftsteuer nehmen", sagte Schmidt der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). "Die übermäßigen Begünstigungen für Betriebsvermögen und selbst genutztes Wohneigentum sollten dabei zurückgenommen werden und gleichzeitig die Steuersätze so gesenkt werden, dass das Aufkommen insgesamt unverändert bleibt", sagte Schmidt. "Um Liquiditätsprobleme zu vermeiden, sollte für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Immobilienvermögen eine großzügige Stundungsregelung vorgesehen werden", ergänzte der Chef des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der die Bundesregierung berät.

Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch sein Urteil zur Erbschaftsteuer vorlegen. Erwartet wird, dass die Richter die Verschonungsregeln für Betriebserben für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz erklären.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.12.2014

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