Zeitung: Berlin will Flüchtlingen für drei Jahre Wohnsitz zuweisen

Die Bundesregierung will Flüchtlingen künftig den Wohnsitz für bis zu drei Jahre zuweisen können.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Im Berliner Innenministerium werde derzeit mit Hochdruck an einem entsprechenden "Wohnungszuweisungsgesetz" gearbeitet, das noch im Frühjahr verabschiedet werden soll, berichtet die "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf verschiedene Regierungskreise. Die Möglichkeit zur Zuweisung eines Wohnortes soll sich dabei nicht nur auf Flüchtlinge erstrecken, deren Asylantrag noch in Bearbeitung ist, sondern auch für anerkannte Flüchtlinge gelten - allerdings nur, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Wenn sie sich selbst versorgen können, bleibe ihnen die Wohnortwahl freigestellt.

Ziel sei es, mehr Flüchtlinge in die ländlichen Gebiete zu schicken, wo die Bedingungen für sie oft besser seien. Das freie Reisen werde mit dem Gesetz nicht eingeschränkt. Am Mittwoch finde auf Arbeitsebene eine Bund-Länder-Besprechung der Innenministerien zum Thema statt.

Der Zeitung zufolge soll das Gesetz selbst ebenfalls nur für einen bestimmten Zeitraum gelten; eine Jahreszahl steht dafür noch nicht fest. Der Europäische Gerichtshof hatte Wohnort-Einschränkungen am Dienstag speziell für die Gruppe der Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus unter der Bedingung für gerechtfertigt erklärt, dass damit das Ziel einer besseren Integration verfolgt werde. Regierungskreise interpretierten den Spruch aus Luxemburg so, "dass das Gericht uns grundsätzlich keine Stolpersteine in den Weg legt", wie es der Zeitung zufolge hieß.

Mit dem neuen Gesetz sollen zudem den Angaben zufolge die Kommunen, denen künftig Asylbewerber zugewiesen werden, auch einen Anspruch auf finanzielle Hilfen bekommen. Vorgesehen seien Ausgleichsmittel für den erhöhten Aufwand für Integration, Bildung und Wohnungen, so die Zeitung.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.03.2016

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