Zeitung: Bonus für Landärzte kostet 200 Millionen Euro pro Jahr

Die finanziellen Anreize, mit denen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Ärzte zur Niederlassung auf dem Land bewegen will, kosten rund 200 Millionen Euro.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus dem geänderten Gesetzentwurf zu Bahrs Versorgungsgesetz hervor, aus dem die Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe) zitiert. Darin steht ebenfalls, dass das Gesundheitsministerium bis zum Mai 2014 untersuchen wird, welche Wirkung diese Zuschläge haben, und ob die dadurch erzielten Einsparungen höher sind als die Kosten. Der erste Entwurf des Gesetzes war von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestoppt worden.

Seine Beamten hatten die Befürchtung, dass Bahrs Pläne den Bundeshaushalt stark belasten werden. Der Gesundheitsminister hatte die Mehrausgaben für die Zuschläge, die er neuen Landärzten zahlen will, nicht exakt beziffert. Nun gibt das Gesundheitsministerium die Mehrausgaben für "Preiszuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen" von niedergelassenen Ärzten mit 150 bis 200 Millionen Euro an.

Durch die Bildung von sogenannten Strukturfonds bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, die von den Krankenkassen mitfinanziert werden, würden zusätzliche Ausgaben von 25 Millionen Euro pro Jahr entstehen. Damit belaufe sich "die Summe der geschätzten jährlichen Mehrausgaben auf eine Größenordnung von rund 200 Millionen Euro", heißt es in dem Gesetzentwurf. Diesen Mehrausgaben stünden Minderausgaben "im erheblichen nicht quantifizierbaren Umfang" gegenüber.

Grund sei die "Vermeidung unnötiger Einweisungen zur stationären Versorgung oder von Krankentransporten und Rettungsfahrten". Und weiter heißt es: "Die Bundesregierung wird die mit diesen Maßnahmen verbundenen Auswirkungen auf das Versorgungsgeschehen im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung bis zum 30.4.2014 evaluieren." Diese Untersuchung haben Schäubles Beamte durchgesetzt.

Auch die Wirkungen des um rund 120 Millionen Euro erhöhten Honorars für Zahnärzte, die durch das Versorgungsgesetz geregelt werden, sollen untersucht werden. Inhaltliche Änderungen konnte das Finanzministerium darüber hinaus nicht durchsetzen. Auf der Fachebene der Ministerien ist der Streit um das neue Gesetz damit geklärt. Auf der Ebene der Staatssekretäre dagegen hat das Finanzministerium seine Bedenken noch nicht aufgegeben. Im Begleitschreiben, mit dem Bahrs Ministerium den Gesetzentwurf an die anderen Ressorts geschickt hat, wird darauf hingewiesen, dass das Finanzministerium "auf Staatssekretärsebene zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz einen generellen Vorbehalt eingelegt hat." Das Finanzministerium wollte sich dazu nicht äußern. Bahr zeigte sich jüngst dennoch überzeugt, dass das Kabinett seinen Gesetzentwurf am 3. August wie geplant beschließen wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.07.2011

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