Zeitung: Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen mongolischen Geheimdienstagenten auf

Das Strafverfahren gegen den mongolischen Geheimdienstagenten Bat K. steht womöglich vor dem Aus.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Verdächtige ist wieder auf freiem Fuß, wie seine Anwälte der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe) bestätigten. Unklar ist, ob er Deutschland schon verlassen hat. Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen K. vor acht Tagen aufgehoben.

Vor einem Monat erst hatte die Bundesanwaltschaft K. vor dem Berliner Kammergericht angeklagt. Sie wirft dem Agenten vor, er habe vor acht Jahren einen Landsmann gewaltsam von Frankreich nach Berlin Verbracht und dort in ein Flugzeug in die Heimat gesetzt. Der Landsmann sei dort gefoltert worden und sei inzwischen tot.

Der Vorwurf gegen K. lautet auf Verschleppung und gefährliche Körperverletzung. Seine Verteidiger hatten in einer Haftbeschwerde Mängel in dem Europäischen Haftbefehl gerügt, auf dessen Grundlage K. von England nach Deutschland ausgeliefert wurde. Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Ansicht offenbar angeschlossen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.09.2011

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