Zeitung: Details zur privaten Gläubigerbeteiligung beim EU-Rettungsmechanismus noch offen

Bei den Verhandlungen über den Europäischen Rettungsmechanismus ESM gibt es an einer entscheidenden Stelle unter den EU-Staaten noch Klärungsbedarf, berichtet die "Rheinischen Post".

Berlin/ Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - "In den kommenden Verhandlungswochen ist noch eine Feinabstimmung zur genauen Umsetzung von drei deutschen Anliegen notwendig: Es muss eine Einigung darüber erzielt werden, an welcher Stelle und in welcher Form die Privatsektorbeteiligung, die Collective Action Clauses (CAC) und der vorrangige Gläubigerstatus in dem Abkommen verankert werden", schreibt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Brief an die Mitglieder der Regierungsfraktionen, der der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe) vorliegt. "Insofern enthält die aktuelle Fassung noch eckige Klammern, die den aktuellen Diskussionsstand widerspiegeln", so Schäuble. Der ESM soll nach den deutschen Vorstellungen gegenüber privaten Gläubigern einen Vorrangstatus bekommen, sollte es zur Umschuldung eines betroffenen Landes kommen.

Schäuble hatte den Vertragsentwurf für den ESM bereits am Dienstagabend an alle Bundestagsabgeordneten verschickt. Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM soll den bisherigen Rettungsschirm EFSF ab Mitte 2013 ersetzen. Laut Vertragsentwurf soll er Hilfskredite im Umfang von bis zu 500 Milliarden Euro an notleidende Euro-Staaten vergeben können.

Die Hilfskredite werden unter anderem durch Bareinzahlungen der Staaten in das ESM-Grundkapital in Höhe von 80 Milliarden Euro abgesichert. Deutschland übernimmt davon 27,15 Prozent. In fünf Jahrestranchen à 4,3 Milliarden Euro soll Deutschland ab 2013 insgesamt 21,5 Milliarden Euro an den neuen ESM überweisen.

Sitz des ESM sei Luxemburg, heißt es in dem Entwurf.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.05.2011

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