Zeitung: Durchsuchung von Edathys Räumen offenbar nicht rechtens

Die Durchsuchung der Privat- und Büroräume des einstigen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy am 10. Februar dieses Jahres war offenbar nicht rechtens.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Ein Sprecher des Bundestages bestätigte gegenüber der F.A.Z. (Samstagsausgabe) eine entsprechende Darstellung von Edathys Anwalt Christian Noll. Nach Auffassung Nolls genoss Edathy bis zum Ende jenes Tages noch Immunität als Abgeordneter. Das sehen die Juristen des Bundestages ebenso und verweisen dabei auf Paragraph 47 des Bundeswahlgesetzes.

Nach Angaben des Sprechers erlischt das Mandat erst mit Ablauf des Tages, an dem der Bundestagspräsident dem Abgeordneten bestätigt, dass er seine Verzichtserklärung erhalten hat. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte das erst am 10. Februar getan, dem Tag der Durchsuchung der Räume Edathys. Diese hätte demnach frühestens am 11. Februar stattfinden dürfen.

Edathy selbst hatte zwar bereits am 6. Februar mit Wirkung zum 7. Februar seinen Mandatsverzicht gegenüber dem Bundestagspräsidenten erklärt. Im Bundestag wird jedoch die Auffassung vertreten, dass das an der Rechtslage nichts ändere.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.05.2014

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