Zeitung: Finanzaufsicht sieht Defizite bei Produktinformationsblättern der Banken

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat Defizite bei den seit Sommer vorgeschriebenen Produktinformationsblättern der Banken festgestellt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Überprüfung der Informationsblätter ergab, dass sie nur eingeschränkt vergleichbar sind", sagte BaFin-Abteilungsleiter Günter Birnbaum der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe). Die in der Regel zweiseitigen Schreiben seien häufig zu kompliziert geschrieben, zudem fehlten teilweise konkrete Angaben zu den Kosten des beschriebenen Wertpapiers. "Auf Grund der eingeschränkten Vergleichbarkeit wird nun geprüft, wie konkretere Vorgaben an Format und Inhalt getroffen werden können", so Birnbaum weiter.

Die Ergebnisse der fast viermonatigen BaFin-Prüfung der Informationsschreiben bestätigte viele Kritiker. "Wir stießen wiederholt auf schwer verständliche Texte mit Fachbegriffen, langen Sätzen und für den durchschnittlichen Anleger unbekannte Abkürzungen", sagte Birnbaum. Schwer hätten sich einige Häuser auch mit dem Kostenausweis getan.

Statt einer konkreten Zahl verwiesen sie schlicht auf ihr Preis- und Leistungsverzeichnis. Zum Teil seien Informationen auch zu allgemein gehalten. Statt beispielsweise konkret etwas zu der empfohlenen Aktie zu schreiben, erhalte der Anleger abstrakte Informationen zur gesamten Produktgattung.

Auf welchem Weg eine Festlegung von Vorgaben erfolgt, sei noch offen. Auch gebe es noch keinen Zeitplan. Das Finanzministerium und das Verbraucherschutzministerium, haben laut Zeitung nach dem Willen des Gesetzgebers die Möglichkeit, in diesem Bereich eine Rechtsverordnung zu erlassen.

Das im Frühjahr verabschiedete Gesetz für mehr Anlegerschutz gibt bislang lediglich vor, dass Finanzdienstleister seit dem 1. Juli auf zwei Seiten, bei komplizierten Produkten können es auch drei sein, kompakt und verständlich über Funktionsweise, Risiken und Kosten des Angebots informieren müssen. Der Kunde soll darin zudem erfahren, unter welchen Bedingungen er sein Geld zurückbekommt. Die Blätter werden im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor dem Kauf von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten übergeben. Auf diese Weise soll der Kunde laut Gesetzestext in die Lage versetzt werden, Finanzinstrumente "bestmöglich vergleichen" zu können. Die Politik verzichtete zunächst darauf, den Banken genauere Vorschriften zu machen. Verbraucherschützer hatten von Beginn an einen einheitlichen Standard gefordert. "Das Ergebnis der BaFin-Prüfung überrascht uns nicht. Es ist längst überfällig, dass man zu einem einheitlichen Standard kommt", sagte Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wenn man ernsthaft wolle, dass die Beipackzettel Verbrauchern einen Mehrwert lieferten, komme die Politik an einer Rechtsverordnung nicht herum. Die Vorgaben müssten bei der Reihenfolge der Informationen beginnen. "Die Beschreibung des Risikos eines Produktes gehört an den Anfang und nicht irgendwo versteckt ans Ende", so Mohn weiter. Um zudem die Verständlichkeit der Informationsblätter zu gewährleisten, müssten beispielsweise auch die Begriffe vorgegeben werden, mit denen die Produkte erläutert werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.11.2011

Zur Startseite