Zeitung: Fluthilfen werden auf Hartz IV angerechnet

Auf die deutschen Sozialgerichte könnte demnächst viel Arbeit zukommen: Der Grund sind die teilweise widersprüchlichen Regelungen zur Anrechnung von Hochwasserhilfen für Hartz-IV-Betroffene.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Laut einer Anweisung des Bundesarbeitsministeriums, über die die Tageszeitung "Neues Deutschland" berichtet, sollen bereits gezahlte Nothilfen mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden. Wer etwa seinen kompletten Hausrat an die Fluten verloren hat und deshalb Soforthilfe erhält, muss sich vorsehen: "In dem Fall würde das Jobcenter kein Möbelgeld mehr zahlen", warnt der Wuppertaler Arbeitslosenrechtsberater Harald Thomé. Zwar hätten Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Städtetag und Landkreistag gemeinsam erklärt, dass Soforthilfen nicht anzurechnen seien.

"Doch das gilt nicht für Erstausstattung", betont Thomé. In der Anweisung des Ministeriums heiße es, dass die Jobcenter Hilfen für die Neuanschaffung von Möbeln und Haushaltsgeräten nur gewähren, wenn die Kosten "weder durch eine Versicherung noch durch eine anderweitiges Notprogramm erstattet werden". Ohnehin seien die Zahlungen für eine Erstausstattung viel zu gering, kritisiert Thomé.

Während es in Westdeutschland maximal 2.000 Euro gebe, würden viele Kommunen in den neuen Ländern oftmals nur 800 Euro zahlen, so Thomé.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.06.2013

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