Zeitung: Islamistischer Polizist soll geheime Verfassungsschutz-Akten kennen

Ein mutmaßlicher Salafist im Polizeidienst hat offenbar Zugriff auf geheime Papiere des Verfassungsschutzes gehabt: Bei Observierungen soll er unter anderem auf seine eigenen Glaubensbrüder angesetzt worden sein.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (Samstagausgabe). Das Innenministerium, für das der inzwischen suspendierte Kommissar arbeitete, spricht von einem "ernsten Fall". Ein halbes Jahr war der 31-jährige Duisburger für den Verfassungsschutz tätig.

Als Mitglied der mobilen Observationsgruppe kam er leicht an vertrauliche Dokumente, so die WAZ. Welche geheimen Unterlagen er kennt, welche Krisenszenarien und welche Strategien der Einsatzstäbe, das sei offen. Das Innenministerium prüft, ob die internen Kenntnisse des Mannes Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben könnten, und ob konkrete Gegenmaßnahmen nötig sind. Der islamistische Polizist war erst aufgeflogen, als er Infostände anmeldete, an denen neben dem Koran auch salafistische Hetzschriften auslagen.

Sein Glaube sei seine Privatsache, sagt der 31-Jährige. Unter diesem Aspekt erscheinen einige Observierungseinsätze des Kommissars fragwürdig. Das Ausspähen islamistischer Kreise zählte zu den Aufgaben des bekennenden Islamisten, schreibt die WAZ unter Berufung auf Polizeikreise.

Die Polizei wirft dem Mann vor, die Scharia über die freiheitlich demokratische Grundordnung zu stellen. Vor einem Monat wurde der Beamte vorläufig des Dienstes enthoben. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn läuft.

Die Essener Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr rechnet mit der "Entlassung aus dem Beamtenverhältnis". Es käme dem ersten Berufsverbot für einen Salafisten in Deutschland gleich. "Extremisten haben bei Polizei und Verfassungsschutz nichts verloren", sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD) der WAZ. Jäger will hart durchgreifen: "Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wird der Mann gefeuert."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.05.2012

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