Zeitung: Kieferorthopäden drängen Eltern zu hohen Zuzahlungen

Laut eines Berichts der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.) drängen Kieferorthopäden Eltern zunehmend zu hohen privaten Zuzahlungen für eine feste Zahnspange.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Sie rieten etwa von Metallbrackets ab, weil diese angeblich den Zähnen schaden. Oder es heißt, Metallbögen könnten Schmerzen bereiten, schreibt die Zeitung weiter. Andere Kieferorthopäden verweigerten sogar offen eine preiswerte Behandlung.

Das ist verboten: Kieferorthopäden, die eine Kassenzulassung haben, müssen ihre Patienten auch ohne Zuzahlung behandeln. Zumindest dann, wenn die Korrektur der Fehlstellung medizinisch notwendig ist. Die Höhe gängiger privater Zuzahlungen liegt zwischen zwanzig und fünfzig Euro im Monat, berichtet die F.A.S. Die Eltern entrichten sie demnach während der gesamten Behandlungsdauer von meistens drei Jahren.

Ein Kieferorthopäde darf teureres Material benutzen, als es die Kasse vorsieht, aber er darf das den Patienten nur anbieten; die Eltern müssen die Wahl haben und sich frei auch für eine zuzahlungsfreie Variante entscheiden können. Das sei längst nicht immer der Fall: Die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Hessen hat laut F.A.S. im vergangenen Jahr 56 solcher Beschwerden an Kieferorthopäden weitergereicht. Sie hätten diese mit dem Schreiben aufgefordert, eine Behandlung ohne Zuzahlung anzubieten.

In Hessen gibt es etwa 260 Kieferorthopäden. Die gesetzlichen Kassen zahlen zwischen 2.500 und 3.500 Euro für eine feste Zahnspange, je nach Art und Dauer der Behandlung. Nach Ansicht des Verbandes der Kieferorthopäden kann man damit "ein vernünftiges Ergebnis" erzielen, berichtet die Zeitung weiter.

Im Verband der Kieferorthopäden seien die schwarzen Schafe bekannt. "Wir würden gerne gegen sie vorgehen", sagte die Bundesvorsitzende Gundi Mindermann der F.A.S. "Denn wir wollen nicht, dass einige das Ansehen unseres ganzen Berufsstandes in ein schlechtes Licht rücken." Doch tun könne der Verband leider nichts. Es müssten sich schon Eltern bereitfinden, vor Gericht zu ziehen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.01.2015

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